7 % Mehrwertsteuer für die Gastronomie ab 2026

Uhr

Ab dem 1. Januar 2026 gilt für Speisen in Restaurants, Cafés und Gaststätten dauerhaft der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 %. Das bedeutet eine spürbare Entlastung für die Betriebe – die Kostenbelastung sinkt deutlich.

Die Bundesregierung schafft Fakten: Ab dem 1. Januar 2026 werden Speisen in gastronomischen Betrieben dauerhaft nur noch mit 7 % Mehrwertsteuer besteuert.  

Getränke sind von dieser Regelung weiterhin ausgenommen.

Für die Branche ist das ein wichtiges Signal. Nach Jahren voller Unsicherheit, steigender Kosten und Diskussionen über Steuersätze bringt die Entscheidung gleich mehrere Vorteile:

Entlastung für Gastronomen – die Kostenbelastung sinkt, Gäste profitieren von stabileren Preisen.

Planungssicherheit – die Branche kann langfristig kalkulieren, ohne jedes Jahr neue Debatten fürchten zu müssen.

Faire Wettbewerbsbedingungen – gleiche Regeln für Gastronomen und Take-away-   Angebote.