Förderprogramme für die Gastronomie

Die Gastronomie ist das Herzstück des Tourismus. Deshalb unterstützen Hessen und Rheinland-Pfalz gezielt Gastronomiebetriebe mit attraktiven Förderprogrammen.
Ihr Vorteil: Zuschüsse für Modernisierung, Digitalisierung und Nachhaltigkeit, damit Sie Ihren Betrieb zukunftsfähig machen.

Hessen: Sonderprogramm Gaststätten 2025

Das Land Hessen unterstützt mit diesem Programm Gastronomiebetriebe im ländlichen Raum bei der Modernisierung und dem Erhalt​ ihrer Betriebe. Ziel ist es, die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Gastgewerbes nachhaltig zu stärken.​

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  • Bauliche Maßnahmen​
  • Ausstattung und Einrichtung​
  • Fahrzeuge mit gastronomischem Bezug​
  • Planungskosten und Gebühren​
  • Historische Baumaterialien​

  • 45 % der Investitionskosten​
  • Maximal 200.000 €​
  • Mindestinvestition: 15.000 €​

  • Betrieb liegt im ländlichen Raum (bis 3.000 Einwohner)​
  • Gewerbeanmeldung für Schank- und Speisewirtschaft​
  • Max. 49 Beschäftigte, Jahresumsatz bis 10 Mio. €​
  • Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein​
  • Geschäftsplan mit 3-jähriger Prognose​
  • Betrieb muss mind. 9 Monate im Jahr geöffnet sein​
  • Pächter: Nutzungsvertrag mit mind. 5 Jahren Laufzeit​
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Rheinland-Pfalz: Ihre Förderoptionen

Förderprogramm zur Verbesserung der Angebotsqualität

Im Rahmen der Tourismusstrategie des Landes unterstützt Rheinland-Pfalz gezielt kleine und mittlere Unternehmen im Gastgewerbe. Ziel ist es, die Qualität des touristischen Angebots nachhaltig zu steigern und Betriebe fit für aktuelle und zukünftige Marktanforderungen zu machen.

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  • Hotels: mind. 25 Zimmer, außerhalb GRW-Gebiete​
  • Gastronomie: mind. 40 Sitzplätze innen, ganz RLP​
  • Camping: mind. 40 touristische Stellplätze + Sanitär, ganz RLP​
  • Mischbetriebe: mind. 25 Zimmer oder 40 Sitzplätze oder 40 Stellplätze In GRW-Gebieten: max. 30 % Umsatz aus Übernachtung (Ausnahme: Camping + Gastronomie)

  • Erweiterung von Sitzplätzen, Zimmern, Stellplätzen​
  • Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Wellnessbereiche​
  • Maßnahmen zur Saisonverlängerung

  • Bis zu 20 % Zuschuss​
  • Mindestinvestition: 125.000 €​
  • Maximaler Zuschuss: 500.000 €

  • Umsetzung in Rheinland-Pfalz​
  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme​
  • Nachweis der Zertifizierung „ServiceQualität Deutschland – Stufe I“ innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss

Landesförderprogramm „Stärkung strukturschwacher Regionen“ (REGIO)​

Das REGIO-Programm fördert Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in strukturschwachen Regionen von Rheinland-Pfalz. Ziel ist die Stärkung der regionalen Wirtschaft durch Betriebserweiterungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen.

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  • Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten​
  • Investitionen in neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (z. B. Maschinen, bauliche Maßnahmen)​
  • Bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter

Nicht förderfähig sind:

  • Grunderwerb, Fahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter​
  • Ersatzbeschaffungen, Eigenleistungen​
  • Miet-, Leasing- oder Mietkaufobjekte​

  • 10–20 % Zuschuss, abhängig von Unternehmensgröße​
  • Mindestzuschuss: 20.000 €​
  • Mindestinvestition:​
  • 100.000 € bei kleinen Unternehmen​
  • 200.000 € bei mittleren Unternehmen​
  • Für Investitionen über 10 Mio. €: 5 % Zuschuss auf den übersteigenden Betrag

  • Unternehmen muss im REGIO-Fördergebiet liegen​
  • Investitionsvorhaben muss innerhalb von 36 Monaten abgeschlossen sein​
  • Sicherung und Schaffung von Dauerarbeitsplätzen erforderlich​
  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme