Förderprogramme für die Gastronomie
Reine Förderprogramme, die ausschließlich auf Gastronomiebetriebe zugeschnitten sind, sind bundesweit die Ausnahme. Die meisten Förderangebote sind branchenoffen oder richten sich vorrangig an Hotellerie, Tourismusbetriebe oder strukturpolitische Investitionen.
Für gastronomische Betriebe ist daher entscheidend, sorgfältig zu prüfen, ob ein Förderprogramm tatsächlich zur eigenen Betriebsform passt.
Rheinland-Pfalz: Ihre Förderoptionen
Förderprogramm zur Verbesserung der Angebotsqualität
Das Land Rheinland-Pfalz hat offiziell mitgeteilt, dass das Programm in geänderter Form neu aufgelegt wird. Details hierzu liegen noch nicht vor.
GRW-nahe Tourismusförderung Rheinland-Pfalz
(Regionalförderung – Fördergebiet Gemeinschaftsaufgabe / Programm 153)
Mit der GRW‑nahen Tourismusförderung unterstützt das Land Rheinland‑Pfalz Investitionsvorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen, um die regionale Wirtschaftsstruktur nachhaltig zu stärken. Auch Beherbergungs‑ und Fremdenverkehrsbetriebe können – bei Erfüllung der GRW‑Kriterien – gefördert werden. Ziel ist insbesondere der Ausbau von Kapazitäten, die Modernisierung bestehender Betriebe sowie die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen.
Programm und Antragsseite (ISB):
Direkter Zugang zum ISB-Kundenportal: https://kundenportal.isbrlp-online.de/site/ (Anmeldung erforderlich)
- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Gewerbliche Unternehmen der regionalen Wirtschaft
- Beherbergungs‑ und Fremdenverkehrsbetriebe,
sofern der jeweilige Wirtschaftszweig in der GRW‑Positivliste geführt ist Unternehmen mit Betriebsstätte in einem GRW‑Fördergebiet Rheinland‑Pfalz
https://isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/153/2022_Einzelauflistung.pdf
- Errichtung neuer Betriebsstätten
- Erweiterung bestehender Betriebe
- Ausbau betrieblicher Kapazitäten
- Grundlegende Modernisierung oder strukturelle Anpassungen
- Investitionen in neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
(z. B. Gebäude, technische Anlagen, Ausstattung)
- Zuschuss von bis zu 35 % der förderfähigen Investitionskosten
- Förderquote abhängig von:
- Unternehmensgröße
- Lage im jeweiligen GRW‑Fördergebiet
- Mindestzuschusshöhe: 20.000 €
- Standort des Investitionsvorhabens liegt in einem GRW‑Fördergebiet
- Antragstellung vor Beginn der Maßnahme
- Investition dient der Schaffung oder Sicherung von Dauerarbeitsplätzen
- Wirtschaftszweig ist GRW‑förderfähig (Positivliste beachten)
- Antrag wird direkt bei der Investitions‑ und Strukturbank Rheinland‑Pfalz (ISB) gestellt