Versicherungen, Lizenzen und Gebühren: Pflicht & Kür
Versicherungen, Lizenzen und Gebühren: Was müssen Gründer in dieser Hinsicht alles beachten? Was ist obligatorisch, was empfehlenswert? Eine Übersicht.
Verpflichtende Versicherungen
Berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung
Hierbei handelt es sich um Pflichtversicherung für die Beschäftigten (gesetzliche Unfallversicherung). Zuständig ist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN).
Gesetzliche Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen
Pflicht für alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Sofern betriebliche Fahrzeuge (Firmenwagen, Lieferfahrzeug, Foodtruck etc.) genutzt werden, ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
Weitere empfehlenswerte Versicherungen
Schützt u.a. vor Schadensersatzansprüchen Dritter (z.B. von Gästen, die sich im Betrieb verletzen)
Deckt Beschädigungen der Einrichtung, der Ware oder anderer Sachgüter u.a. durch Feuer, Wasser, Einbruch oder Vandalismus.
Ersetzt Umsatzeinbußen bei unvorhersehbarer Schließung (z.B. nach Brand oder Wasserschaden).
Übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten im Falle von Rechtsstreit (z.B. mit Lieferanten oder Vermietern).
Kommt – insbesondere bei hauseigener Produktion – für Schäden auf, die durch verunreinigte oder verdorbene Lebensmittel entstehen.
Deckt Schäden an Glasflächen ab, was z.B. in Objekten mit offenen Glasfronten, Wintergärten etc. sinnvoll sein kann.
Schützt teure Gerätschaften (Küchengeräte, Kühlhäuser, Musikanlagen etc.) bei Beschädigungen
Versichert Waren im Rahmen des Transports, u.a. für Konzepte mit umfangreichem Catering/ Partyservice und Lieferdienst sinnvoll.
Gebühren
Gastronomische Betriebe müssen verschiedene Abgaben und Gebühren entrichten. Hier sind die „Top 7“ im Überblick:
- Konzessionsgebühren gem. § 2 Gaststättengesetz (GastG), inkl. separater Schanklizenz für Außenbewirtung
- IHK-Beiträge (Höhe abhängig von Umsatz und Rechtsform) gem. § 3 IHK-Gesetz (IHKG)
- GEMA-Gebühren gem. Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere §§ 13, 15, 53 für das Abspielen von Musik, abhängig von der Flächengröße und der Art der Musiknutzung (Hintergrundmusik, Livemusik/ Tanzveranstaltungen etc.), inklusive Sondergebühren bei Außengastronomie
- Rundfunkbeitrag (GEZ) für betriebliche Rundfunkgeräte (Radio, TV, internetfähige Geräte) gem. § 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
- Müll- und Abwassergebühren gem. § 7 KrWG (Pflichten zur Abfallentsorgung), abhängig vom Volumen und kommunalen Tarifen
- Hygiene- und Überwachungsgebühren gem. §§ 38-42 LFGB (Kontrollen und Gebühren) und Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV) für Kontrollen und Zertifikate
- Feuerwehr- und Brandschutzabgaben gem. Brandschutzgesetz der Bundesländer und Feuerwehrsatzungen der Gemeinden