Für Umweltschutz und Nachhaltigkeit: Energie, Abfall & Verpackung

Umweltfreundlichkeit und Nachhaltigkeit fußt auf vielen freiwilligen Maßnahmen, die Betriebe schon im Zuge ihrer Gründung einplanen können. Es gibt jedoch Regeln, Gesetze und Verordnungen, die die Transformation hin zu einer ökologischen Branche vorantreiben.

Abfallrahmenrichtlinie 

Die Verordnung (EU) 2018/851 (Abfallrahmenrichtlinie) und das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verpflichtet Betriebe, Maßnahmen gegen Lebensmittelverschwendung zu ergreifen: Gastronomie-Betriebe sollen Speisereste vermeiden, spenden (Tafeln, Foodsharing-Programme) sowie getrennt sammeln und entsorgen. Papier, Glas und Restmüll sollen ebenfalls getrennt werden. 

Energiesparen 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) stellen verschiedene Anforderungen hinsichtlich einer energieeffizienten Betriebsführung. Zu ihnen zählen u.a. die Pflicht zur Dämmung von Warmwasserleitungen und -armaturen, regelmäßige Inspektion von Klimaanlagen, Einhaltung von Mindestanforderungen der energetischen Qualität (Neubauten/ Sanierungen), Wärmedämmung und Abdichtung von Fenstern, Betrieb einer modernen Heizungsanlage sowie ein gut sichtbarer Aushang des Energieausweises.  

Fetttrennung 

Die Abwasserverordnung (AbwV) und DIN 4040-100 sowie DIN EN 1825 (mehr dazu in diesem Fachbeitrag) legen fest, wie Fett- und Ölrückstände getrennt und entsorgt werden müssen, um Abwasseranlagen zu schützen und Umweltbelastungen zu vermeiden. Gastronomiebetriebe sind in der Regel verpflichtet, hierfür einen Fettabscheider zu installieren – die Regelungen können je nach Kommune und Betriebsart variieren.

Mehrweg

Die Mehrwegpflicht gilt seit 2023 und wird durch das Verpackungsgesetz (VerpackG) geregelt, konkret in den §§ 33 und 34 VerpackG. Wesentliche Bestandteile sind, dass Speisen zum Mitnehmen auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden und nicht teurer sein dürfen als in Einwegverpackungen, dass ein Pfandsystem eingerichtet wird und Kunden z.B. durch Schilder auf die Mehrweg-Alternative hingewiesen werden. Kleine Betriebe mit weniger als 5 Mitarbeitenden und unter 80 Quadratmetern Fläche sind grundsätzlich davon befreit, müssen aber Speisen auf Anfrage in kundeneigene Behälter befüllen. Mehr Infos und Tipps gibt es in unserem Beitrag zur Mehrwegpflicht.   

Verpackung 

Das Verpackungsgesetz regelt nicht nur die Mehrwegpflicht, sondern auch, welche Arten von Verpackungen in der Gastronomie als sogenannter „Letztvertreiber“ verwendet werden. Dazu zählen To-Go-Becher oder Pizzakartons, Einweg- und Mehrwegverpackungen. Aus der jeweiligen Verpackungsart ergeben sich weitere Pflichten wie die Registrierung/ Lizenzierung im Verpackungsregister, Systembeteiligungspflichten (Mehrweg) und Informationspflichten gegenüber Verbrauchern

Wärme 

Im EEWärmeG (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) ist auch festgelegt, dass bei Neubauten sowie grundlegenden Renovierungen von Bestandsgebäuden mindestens 15% der Wärmeversorgung durch erneuerbare Energien gedeckt werden, z.B. durch Solarthermieanlagen, den Einsatz von Biogas oder die Nutzung von Wärmepumpen. Für die Gastronomie gibt es Sonderregelungen, etwa durch Nutzung von Abwärme aus den Kühlsystemen oder Kraft-Wärme-Kopplung.