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Diese Energiesparmaßnahmen für die Gastronomie gelten ab dem 01.09.2022
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat in ihrer Pressemitteilung vom 28.09.2022 wichtige Anpassungen der Energieeinspar-Verordnung veröffentlicht, die auch die Gastronomie betreffen.
Die Preissteigerungen der vergangenen Monate machen sich auch in der Gastronomie bemerkbar. So muss nicht nur für Lebensmittel durch die steigende Inflation und den trockenen Sommer tiefer in die Tasche gegriffen werden, auch bei der Energieversorgung von Restaurants, Gaststätten und Co. ziehen die Preise deutlich an. Hinzu kommt die Angst vor einem Energieengpass im Winter, der nicht durch die bundesweiten Gasreserven gedeckt werden kann. Um in den kommenden Wochen den Gas- und Energieverbrauch zu senken, hat die Bundesregierung auf Basis des Energiesicherungsgesetzes zwei Verordnungen verabschiedet, die nicht nur Auswirkungen auf Privathaushalte und öffentliche Gebäude haben, sondern auch die Gastronomie betreffen.