Bitburger Braugruppe GmbH

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54621 Bitburg

06561 14-2483

06561 14-82483

Objektbörse

Nutzungsbedingungen Online-Portal Gastronomie-Objektbörse

Nutzungsbedingungen für das Online-Portal Gastronomie-Objektbörse (im Folgendem "Objektbörse" genannt) der Bitburger Braugruppe GmbH (im Folgenden "Bitburger" genannt):


§ 1 Gegenstand und Zweck der Objektbörse

  1. Bitburger stellt Verkäufern und Käufern sowie Verpächtern und Pächtern (im Folgendem "Nutzer" genannt) von Gastronomie-Gewerbeimmobilien (im Folgenden "Gewerbeobjekte" genannt) mit der Objektbörse unentgeltlich ein Online-Portal zur Verfügung, das es den Nutzern ermöglicht, miteinander in Kontakt zu treten.
     
  2. Für den Nutzer besteht die Möglichkeit, eigene Angebotsinserate (im Folgenden "Inserate" genannt) zu erstellen und auf der Objektbörse zu veröffentlichen, um Gewerbeobjekte anzubieten oder solche zwecks Erwerbs oder Pacht zu suchen. Interessenten können aktuelle Inserate einsehen und mit Inserenten auf elektronischem Weg in Kontakt treten. Des Weiteren besteht die Möglichkeit für Interessenten, Suchkriterien in der Suchfunktion zu speichern (im Folgenden "Suchanfrage" genannt).
     
  3. Bitburger stellt mit der Objektbörse lediglich die Plattform zur Verfügung und ist in keinem Fall selbst Anbieter und Verantwortlicher für Inserate und deren Inhalte. Eine Vermittlungsgarantie übernimmt Bitburger nicht.


§ 2 Inhalte und Funktionen

  1. Nutzungsmöglichkeit ohne Registrierung

    Ohne Registrierung ist die Objektbörse nur eingeschränkt nutzbar. Der Nutzer kann
    Inserate einsehen,
    Kontakt zum Inserenten über das Kontaktformular oder die einsehbaren Kontaktdaten (Namen, Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse) aufnehmen und
    mithilfe der Suchfunktion die Suche oder Suchergebnisse anhand verschiedener Kriterien einschränken oder sortieren (bspw. Preis, Größe, Entfernung).

    Vor der Kontaktaufnahme über die Objektbörse gibt der Nutzer ein Angebot auf den Abschluss eines Nutzungsvertrags mit Bitburger ab, mit dem er die Geltung dieser Nutzungsbedingungen akzeptiert sowie die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung erklärt. Der Nutzer kann keine eigenen Inserate erstellen.
     
  2. Nutzungsmöglichkeit mit Registrierung

    Mit Registrierung ist Objektbörse uneingeschränkt nutzbar. Der registrierte Nutzer kann
    Inserate erstellen,
    Suchanfragen speichern. Diese Suchanfrage wird lediglich dem zuständigen Mitarbeiter zur Verfügung gestellt; wenn es vom Nutzer gewünscht wird, wird sich der zuständige Mitarbeiter von Bitburger mit entsprechenden Werbeobjekten bei dem Nutzer melden und
    seine Inserate bearbeiten und löschen

    Für die Registrierung ist erforderlich, dass der Nutzer
    eine natürliche Person, juristische Person oder eine Personengesellschaft ist,
    volljährig ist, sofern es sich um eine natürliche Person handelt und
    nicht bereits registriert ist
     
  3. Ablauf der Registrierung

    a. Der Nutzer verpflichtet sich, die im Registrierungsformular erfragten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Bei Änderungen seiner Angaben nach erfolgter Registrierung ist der Nutzer verpflichtet, die Angaben unverzüglich im passwortgeschützten Nutzerbereich der Objektbörse selbst zu aktualisieren.

    b. Mit dem Absenden des Registrierungsformulars gibt der Nutzer ein Angebot auf den Abschluss eines Nutzungsvertrags mit Bitburger ab, mit dem er die Geltung dieser Nutzungsbedingungen akzeptiert sowie die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung erklärt.

    c. 
    Sind alle Registrierungsvoraussetzungen erfüllt, erhält der Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail mit einem personalisierten Link. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail kommt zwischen Bitburger und dem Nutzer ein Vertrag über die Nutzung der Objektbörse (im Folgenden „Nutzungsvertrag“ genannt) zustande. Um die Registrierung abzuschließen, muss der hinterlegte Link in der Bestätigungs-E-Mail aufgerufen werden. Dadurch wird die E-Mail-Adresse des Nutzers verifiziert. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrages besteht nicht.

    d. Mit erfolgreicher Registrierung des Nutzers wird ein Nutzerkonto angelegt, auf das er mit Hilfe seiner E-Mail-Adresse und seines bei der Registrierung gewählten Passwortes zugreifen kann. Das Passwort kann der Nutzer jederzeit über den Nutzerbereich ändern.

    e. 
    Das Passwort ist vom Nutzer geheim zu halten und vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte geschützt aufzubewahren. Stellt der Nutzer fest oder hat er den Verdacht, dass seine Zugangsdaten von einem Dritten unbefugt genutzt werden, hat er dies Bitburger unverzüglich mitzuteilen und sein Passwort unverzüglich zu ändern.

    f. Nutzerkonten sind nicht auf Dritte übertragbar.
     
  4. Sollte der Nutzer gegen das Vorgenannte unter § 2 Punkt 3 dieser Nutzungsbedingungen verstoßen, behält sich Bitburger vor, das Nutzerkonto zu löschen sowie eventuell veröffentlichte Inserate zu entfernen.


§ 3 Erstellung von Inseraten

  1. Voraussetzung für die Erstellung von Inseraten ist, dass
    der Ersteller alle erforderlichen Angaben ausfüllt,
    der Ersteller eines Inserats Eigentümer des inserierten Gewerbeobjektes ist oder es sich um eine Person handelt, die im Auftrag bzw. mit Zustimmung des Eigentümers handelt und
    der Ersteller eines Inserats aktiv auswählt, ob er Eigentümer des Gewerbeobjektes ist oder im Auftrag bzw. mit Zustimmung des Eigentümers handelt.
     
  2. Ablauf der Erstellung und Anforderungen an Inhalte von Inseraten:

    a. Der Nutzer ist verpflichtet, jedes Inserat in die jeweils passende Kategorie einzustellen und sein jeweiliges Inserat wahrheitsgemäß und unter Angabe aller relevanten Merkmale und Eigenschaften mit Worten und möglichst durch aussagekräftige Bilder zu beschreiben.

    b. Das Einstellen von Inseraten, Texten, Bildern oder sonstigen Inhalten, die gegen gesetzliche Bestimmungen, diese Nutzungsbedingungen, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, ist untersagt. Insbesondere ist es verboten Inhalte einzustellen,
    die gegen urheber-, marken- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstoßen,
    die gegen gesetzliche Bestimmungen zum Jugendschutz verstoßen,
    die unwahre Angaben enthalten oder die sonst irreführend sind.
     
  3. Bitburger wird die erstellten Inserate vor Veröffentlichung auf grobe Verstöße prüfen und erst veröffentlichen, wenn keine Bedenken gegen die Inserate bestehen. Liegt ein Verstoß gegen die Anforderungen an Inserate vor, behält sich Bitburger vor, die Inserate nicht zu veröffentlichen.
     
  4. Benötigt der Nutzer Hilfe bei der Erstellung von Inseraten, so kann er sich per E-Mail an objektboerse@dasgastroportal.de an den Kundenservice von Bitburger wenden.


§ 4 Speichern von Suchanfragen

  1. Voraussetzung für das Speichern von Suchkriterien als Suchanfragen ist, dass der Interessent

    - Angaben zu seiner Person macht (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
    - Angaben zum gesuchten Gewerbeobjekt macht (z.B. PLZ, Kauf-/Pachtinteresse) und
    - auswählt, ob er vom Mitarbeiter von Bitburger über freie Gewerbeobjekte informiert werden möchte oder nicht.
     
  2. Ablauf bei gespeicherten Suchanfragen:

    a. Die gespeicherten Suchanfragen des Interessenten sind für ihn selbst und für den zuständigen Mitarbeiter von Bitburger sichtbar.

    b. Der Interessent kann seine Suchanfrage jederzeit aufrufen. Sollten Gewerbeobjekte, die auf seine Suchanfrage passen, in der Objektbörse inseriert worden sein, werden dem Interessenten diese Inserate angezeigt. Zusätzlich wird der Interessent per E-Mail benachrichtigt, wenn ein Inserat eingestellt wird, welches seiner Suchanfrage entspricht.

    c. Hat der Interessent bei der Suchanfrage angegeben, dass er über freie Gewerbeobjekte von dem zuständigen Mitarbeiter kontaktiert werden möchte, wird sich der Mitarbeiter über die Suchanfrage per E-Mail informiert und kann über den angegebenen Kontaktweg mit dem Interessenten in Verbindung treten.

    d. Der Interessent hat jederzeit die Möglichkeit über die Navigationsleiste "Außendienst kontaktieren" die Kontaktdaten des Mitarbeiters aufzurufen.


§ 5 Allgemeine Nutzungs- und Verhaltensregeln

  1. Der Nutzer ist verpflichtet, alle Handlungen zu unterlassen, die den sicheren Betrieb der Objektbörse gefährden oder andere Nutzer belästigen könnten oder die sonst über eine bestimmungsgemäße Nutzung der Objektbörse hinausgehen. Er ist insbesondere verpflichtet, es zu unterlassen,

    Inserate, personenbezogene Daten oder sonstige Inhalte von Bitburger und Dritten, ohne vorherige Einwilligung zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu bearbeiten, zu sammeln, zu verwenden oder sonst in einer Art und Weise zu nutzen, die über die bestimmungsgemäße Nutzung der Objektbörse hinausgeht
    Viren, Webcrawler, Scraper oder ähnliche Technologien/ automatisierte Mechanismen zu nutzen und/ oder zu versenden, die Objektbörse oder die Interessen bzw. das Eigentum anderer Nutzer schädigen könnten oder den Zugriff auf die Objektbörse zu verhindern oder einzuschränken.
     
  2. Der Nutzer ist verpflichtet, alle innerhalb der Objektbörse gespeicherten Daten und Informationen, die er zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung oder zu anderen Zwecken aktuell oder künftig benötigt oder benötigen könnte, auf einem eigenen Speichermedium zu sichern und zu archivieren.


§ 6 Verfügbarkeit von Inseraten und der Objektbörse

  1. Die veröffentlichten Inserate werden für einen Zeitraum von acht Wochen zugänglich gemacht. Der Nutzer erhält vor Ablauf eine E-Mail mit dem Hinweis, dass die Laufzeit des Inserats demnächst endet. Es besteht die Möglichkeit, das Inserat jeweils um weitere vier Wochen zu veröffentlichen. Um eine Verlängerung vorzunehmen, muss der Nutzer den hinterlegten Link in der E-Mail verwenden.
     
  2. Bitburger ist berechtigt, die Zurverfügungstellung der Objektbörse ganz oder teilweise einzuschränken oder zu beenden sowie die Veröffentlichung von Inseraten oder sonstigen Inhalten von Nutzern zu verzögern, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsbeschränkungen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist, oder dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (Wartungsarbeiten).
     
  3. Bitburger gewährleistet, dass die Objektbörse zu 97,5 % im Jahresmittel verfügbar zu halten. Längere Unterbrechungen aufgrund von Wartungsarbeiten von mindestens sechs Stunden werden rechtzeitig angekündigt. Für Störungen an Leitungen und Diensten, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, kann Bitburger keine Verantwortung übernehmen.
     
  4. Bitburger behält sich vor, zwecks Verbesserung des Nutzererlebnisses neue oder veränderte Funktionen und Features beschränkt auf bestimmte Nutzergruppen zu testen, soweit dies den Nutzern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Bitburger zumutbar ist. Dies kann zu unterschiedlichen Darstellungen bei verschiedenen Nutzern führen.


§ 7 Bewerbung der Objektbörse,

Löschungsberechtigung und Kundenservice von Bitburger

  1. Bitburger kann die Objektbörse auf Webseiten, in Newslettern, in Printmarketingkampagnen oder in anderen Medien zur Steigerung der Reichweite der Objektbörse bewerben. 
     
  2. Der Kundenservice von Bitburger ist für jeden Nutzer kostenfrei zur Einreichung von Beschwerden und anderen Anfragen per E-Mail über objektboerse@dasgastroportal.de erreichbar. Der Kundenservice dokumentiert eingereichte Beschwerden, prüft diese sorgfältig und wird ggf. erforderliche Maßnahmen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens ergreifen und den Nutzer über das Ergebnis des Beschwerdeverfahrens informieren.


§ 8 Haftung von Bitburger

  1. Die in der Objektbörse veröffentlichten Inserate und sonstigen Inhalte von Nutzern geben nicht die Meinung von Bitburger wieder und werden (mit Ausnahme der Prüfung nach § 3 Abs. 3) nicht auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Bitburger übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Inseraten enthaltenen Angaben und übernimmt keine Gewähr für die Qualität, Sicherheit oder Rechtmäßigkeit der von den Nutzern angebotenen Gewerbeobjekte.
     
  2. Bitburger leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in voller Höhe; in allen anderen Fällen aus Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, d.h. einer solchen, auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf, aus Verzug oder aus Unmöglichkeit für Schäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war.
     
  3. Die Haftung für Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.
     
  4. Soweit die Haftung von Bitburger ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der persönlichen Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen.


§ 9 Haftung des Nutzers

  1. Jeder Nutzer haftet ausschließlich allein für seine Inserate und sein Handeln auf der Objektbörse und gewährleistet die Rechtmäßigkeit in Bezug auf Gesetze, Rechte Dritter und dieser Nutzungsbedingungen.
     
  2. Sollte Bitburger wegen einer durch den Nutzer zu vertretenden Handlung durch Dritte in Anspruch genommen werden, stellt der Nutzer Bitburger von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch von dem Nutzer eingestellten Inserate und sonstigen Inhalten oder wegen dessen sonstiger Nutzung der Objektbörse gegenüber Bitburger geltend machen. Der Nutzer übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Bitburger, einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Der Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn der Nutzer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
     
  3. Der Nutzer ist verpflichtet, Bitburger im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte auf Anforderung unverzüglich wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verteidigung zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung dagegen erforderlich sind.
     
  4. Eine über diese Regelungen hinausgehende Haftung des Nutzers bleibt unberührt.


§ 10 Beendigung des Nutzungsvertrags

  1. Der Nutzer kann die Inserate und/oder sein Nutzerkonto jederzeit löschen.
     
  2. Bitburger kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich mit einer Frist von 30 Tagen kündigen. Nach Ablauf der Kündigungsfrist ist Bitburger berechtigt, die Inserate und Daten zu löschen. Den Nutzern wird Bitburger die Kündigung in Textform (E-Mail) mitteilen, wobei sich die Gründe aus einer Verletzung dieser Nutzungsbedingungen ergeben können. Die Frist gilt nicht, sofern die Kündigung aufgrund von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen oder behördlicher Anordnung erfolgt. Bitburger wird dem Nutzer dies gesondert begründen, sofern dem keine zwingenden Gründe entgegenstehen. Das Recht von Bitburger zur Löschung einzelner Inserate, zur Sperrung von Nutzern und zur Durchführung sonstiger Maßnahmen sowie das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
     
  3. Mit Beendigung des Nutzungsvertrages werden alle laufenden Inserate des Nutzers auf der Objektbörse entfernt und das Konto des Nutzers deaktiviert. Ein Zugriff auf das Nutzerkonto durch den Nutzer besteht ab diesem Zeitpunkt nicht mehr. Dies gilt nicht für Daten, zu deren Aufbewahrung Bitburger gesetzlich verpflichtet ist oder deren Aufbewahrung ein berechtigtes Interesse besteht, z.B., um nach einer berechtigten Sperrung ein erneutes Anmelden zu verhindern.
     
  4. Bitburger behält sich außerdem das Recht vor, Nutzerkonten mit unvollständigen Registrierungsdaten unwiderruflich zu deaktivieren und zu löschen.


§ 11 Datenschutz

Detaillierte Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten des Nutzers im Zusammenhang mit der Registrierung und der Nutzung der Objektbörse, einschließlich der Übermittlung an Dritte und den Rechten des Nutzers als Betroffener finden sich in der Datenschutzerklärung von Bitburger.


§ 12 Änderung der Nutzungsbedingungen

  1. Bitburger ist berechtigt, die Nutzungsbedingungen jederzeit für die Zukunft zu ändern.
     
  2. Der Nutzer kann den geänderten Nutzungsbedingungen einerseits zustimmen, indem er sie mit dem Einstellen eines Inserates oder bei der Anfrage zu einem Inserat akzeptiert; Bitburger wird auf die geänderten Nutzungsbedingungen explizit hinweisen. Andererseits kann Bitburger dem Nutzer jederzeit eine Änderung dieser Nutzungsbedingungen vorschlagen. Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden den Nutzern spätestens 30 Tage vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (E-Mail) angeboten. Die Zustimmung durch den Nutzer gilt als erteilt, wenn die Ablehnung nicht bis zu dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen gegenüber Bitburger in Textform angezeigt wird. Wenn der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden ist, steht ihm bis zu dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein fristloses und kostenfreies Kündigungsrecht zu. Bitburger weist den Nutzer in der Nachricht, mit der die Änderungen angeboten werden, auch noch einmal besonders auf das Ablehnungsrecht, die Frist dafür und die Möglichkeit zur Kündigung hin. Die geänderten Nutzungsbedingungen werden zusätzlich auf der Objektbörse veröffentlicht.


§ 13 Schlussbestimmungen

  1. Auf diesen Nutzungsvertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
     
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Nutzungsvertrag ist Bitburg, sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder den Wohnsitz oder Sitz im Ausland hat. Bitburger ist auch berechtigt, an dem für den Nutzer geltenden allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
     
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Nutzungsvertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Nutzungsvertrags im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bedingung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Nutzungsbedingungen als lückenhaft erweisen.
     
  4. Um die Lesbarkeit der Nutzungsbedingungen zu vereinfachen, wird auf die zusätzliche Formulierung der weiblichen und/ oder der diversen Form verzichtet. Die Verwendung von der männlichen Form ist geschlechtsunabhängig zu verstehen.


Stand: 17.07.2021

Impressum

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