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Nichterscheinen bei Reservierung

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Der Gast hat einige Rechte bezüglich der Qualität der Dienstleistung.
Welche Ansprüche kann man an den Gast geltend machen, wenn dieser einen Tisch reserviert hat und nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erscheint.
Kann er in diesem Fall den entgangenen Gewinn, den er im Falle des Erscheinens der Gäste gemacht hätte, einklagen, oder kann er nur den Schaden geltend machen, der ihm reell entstanden ist,z.B. Aufwendungen für Tischdekorationen oder für zusätzlich für den Abend engagiertes Personal.
Und was ist wenn man potenzielle Gäste aufgrund der Reservierung wegschicken muß,kann er den entgangenen Gewinn einklagen ?
Wäre dankbar über ein paar Erfahrungsberichte.
Liebe Grüße Moni
Das ist ein spannender Ansatz. Schauen wir doch mal zu unseren Nachbarn ins europäische Ausland.
Gastronomen aus Belgien haben kein Einsehen mit Gästen, die Tische reservieren und dann nicht erscheinen. Insbesondere klagt die Top-Gastronomie, in der der Anteil an Tischreservierungen erfahrungsgemäß sehr hoch ist, über Einnahmensausfälle.

Diese wollen die Wirte nicht mehr hinnehmen. Sie spannen Netzwerke untereinander, tauschen schwarze Listen mit Namen nicht erschienener Gäste untereinander aus oder verlangen bei Tischreservierung bereits die Kreditkartennummer.

Das ist ein heißes Thema - oder ?

Wenn ich vorab einen Tisch reserviere, den Restaurantbesuch dann aber - aus welchen Gründen auch immer - nicht wahrnehmen kann, rufe ich an und sage ab. Das gebietet der Anstand. Ich würde ja auch nie einen Freund versetzen. Da sagt man ab! Zeitig!
Hallo zusammen,

ich hab ja ein ausgleichendes Wesen - und "Nicht-Gastronom" bin ich auch:
Ich fürchte, das es bei dem einen oder anderen hier garkein "Unrechtsbewusstsein" gibt. Das der Wirt ein wirschaftliches Problem bekommt, wenn der Gast nicht erscheint und das eine Reservierung im Grunde eine Verabredung ist, mag manchem noch nie durch den Kopf gegangen sein.

Wäre es nicht ein weicherer, aber umso bindender Ansatz, den Gast höflich und herzlich bei Entgegennahme der Reservierung darum zu bitten (falls - "selbstverständlich wider Erwarten, ich, dein Wirt freue mich schon sehr auf dich" - etwas dazwischen kommen sollte), eine Reservierung auch wieder abzusagen?

Vielleicht kommen wir in Deutschland doch noch zu sowas wie Kultur im Umgang miteinander, wenn wir uns nur gegenseitig dazu zu erziehen. Dann könnten wir uns ganz sicher das eine oder andere klagende Rufen nach der Obrigkeit (er-)sparen.

meint
pekue

 
A coders work is never done.
In der Praxis wird es doch eher so gelebt, dass der Tisch ca. 20-30 Minuten freigehalten und dann bei Nichterscheinen des Reservierenden an andere Gäste vergeben wird.Sollte dann der Gast doch noch erscheinen, hat er halt Pech gehabt. Er hätte ja telefonisch seine Verspätung ankündigen können.
Hier dann irgendwelche Ausfälle zu errechnen oder gar Schadensersatzforderungen an den "normalen " Gast zu stellen ist nicht realistisch. Anders sieht es dann aus, wenn Feiern ausgerichtet werden sollen und der Gastronom in Vorleistung bei der Deko, bei Blumen und evtl. in der gezielten Speisenvorbereitung getreten ist. Dann hat das sicher Konsequenzen. Aber dann sollte es auch eine schriftliche Vereinbarung geben.Darin sollte dann auch ein Ausfallszenario geregelt sein. Mit klaren zeitlichen Absprachen für Absagen und Entschädigungen.
Dieses Problem beschäftigt nicht nur die Gastronomie, sondern auch andere Branchen in denen Termine vereinbart werden (Friseure, Werkstätten, Zahnärzte usw.). Diese Termine werden meist Wochen im vorraus festgelegt. Durch die lange Zeitspanne bis zu dem Termin vergessen einige Kunden die Terminabsprachen. Um die Termine für die Kunden festzuhalten, werden oftmals Erinnerungskärtchen mit dem Termin ausgehändigt. Das ist bei den meist telefonischen Absprachen in der Gastronomie nicht möglich. Deshalb kann man den Gastwirten nur raten, sich bei längerfristigen Reservierungen die Telefonnummer geben zu lassen und einen Tag vor dem Termin anzurufen, um evtl. noch nach der genauen Personenzahl, speziellen Speisewünschen oder nach Wünschen für die Tischdekoration usw. nachzufragen. Dann ist es immer noch ärgerlich wenn der Gast absagt, aber der Gastronom spart sich einen Teil der Vorbereitungen und kann entsprechend planen oder den Tisch an andere Gäste vergeben.

Von der Berechnung eines Schadenersatzes o. ä. würde ich persönlich abraten. Damit verprellt man sich diesen Gast und erntet negative Mund-zu-Mund-Propaganda.

 
Karl-Heinz Rauen