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Kundenservice WLAN - WiFi - Hot Spot?

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Bieten Sie Ihren Gästen kablloses Surfen im Internet per Wireless LAN?

Wenn ja, welche Art von Gastronomie betreiben Sie und wieviel Sitzplätze bietet Ihr Gastronomie-Objekt?

Berichten Sie uns von Ihren Erfahrungen und den Gästereaktionen auf diese Service.

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag...


 
Das Bessere ist der Feind des Guten. ( Voltaire 1694-1778 )
Moin,

ich bin ja gerade noch im Bau meines Ladens und habe mir über das Thema auch schon einen Kopf gemacht!
Würde es gerne anbieten, frage mich aber wie das ganze Rechtlich aussieht!
Bin ich als Hotspot Betreiber dafür Haftbar wenn ein Gast irgendwelchen Illegalen Sachen im Netz betreibt? Schliesslich wird ja immer die IP Adresse von meinem Router übertragen. Konnte diebezüglich noch keine definitive Aussage dazu bekommen!

Vielleicht hat ja jemand hier damit schon Erfahrungen gesammelt.
Hallo zusammen,

ich kann und darf hier natürlich keine Rechtsberatung leisten.
Allerdings habe ich mich an einen Artikel aus der IT-Fachzeitschrift ct erinnert: http://www.heise.de/ct/06/20/052/default.shtml .

Den Artikel interpretiere ich persönlich so und bitte das noch mal zu verifizieren, dass ein Gastronom für sich ein vergleichsweise hohes Maß an Sicherheit erlangt, wenn die "Gäste/Surfer" in seinem WLAN eindeutig zu erkennen sind:

Zitat: (...) Gegen geringe Nutzungsgebühr kann jeder an WLAN-Hotspots in Bars, Bahnhöfen oder Flughäfen surfen und mailen. Dabei ist der Surfer über seine Anmeldedaten oder Kreditkartennummer einigermaßen sicher identifizierbar. (...) [Zitat Ende]

Alle Aussagen ohne Gewähr icon_wink.gif

Beste Grüße

Jörg Holdenried


 
Das Bessere ist der Feind des Guten. ( Voltaire 1694-1778 )
Damit is aber der Grundsätzlich Gedanke des unkomplizierten Services schon wieder dahin!

Hm, werde weitehin versuchen ein Lösung zu finden. Falls sich diese ergibt werde ich selbstverständlich hier darüber berichten!

Danke und Gruß


Günni
In der Tat widersprechen sich der avisierte Servicegedanke beim Anbieten eines Hot Spots und die ggf. gravierenden rechtlichen Folgen für den Betreiber. Fachfrau auf diesem Gebiet bin ich auch nicht. Zu den möglichen rechtlichen Folgen bei Mißbrauch durch einen User hier aber ein kleiner Hinweis. In der grauen Theorie haftet der Betreiber eines WLAN-Netzes grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen, die Dritte ohne seine Kenntnis begehen. Die Schwierigkeit besteht darin, dies den Behörden/ Geschädigten dann auch zu beweisen. Und da schließt sich der Kreis und wir sind wieder bei dem von Jörg angegebenen Erfordernis, sicherzustellen, dass jeder Nutzer zu identifizieren ist...

Grüße
Verena Vanck
Zitat:
Zitat von Guenni1970
Moin,

ich bin ja gerade noch im Bau meines Ladens und habe mir über das Thema auch schon einen Kopf gemacht!
Würde es gerne anbieten, frage mich aber wie das ganze Rechtlich aussieht!
Bin ich als Hotspot Betreiber dafür Haftbar wenn ein Gast irgendwelchen Illegalen Sachen im Netz betreibt? Schliesslich wird ja immer die IP Adresse von meinem Router übertragen. Konnte diebezüglich noch keine definitive Aussage dazu bekommen!

Vielleicht hat ja jemand hier damit schon Erfahrungen gesammelt.


Hallo Guenni,

vor einigen Wochen war ich in Italien (Südtirol) im Urlaub. Nach einer Woche wollte ich im Hotel meine E-mails an dem vorhandenen Gäste-PC abrufen. Von der Hotelleitung wurde mir erläutert, dass in Italien mittlerweile gesetzlich festgelegt ist, dass jeder User öffentlich zugänglicher Internet-Zugänge identifizierbar sein muss. Im Hotel wurde das so umgesetzt, dass man sich einmalig ausweisen muss und sich dann eine Login-Kennung auswählt. Diese Login-Kennung wird vom Hotel zusammen mit den Personendaten festgehalten. Am PC vergibt man dann zusätzlich ein Password und kann dann im WWW surfen. Dieser "Aufwand" wird einmalig betrieben und der Gast kann dann dauerhaft den Hotspot nutzen.

Das ist sicherlich nicht die Ideallösung, dient aber der juristischen Sicherheit des Betreibers. Da ich heute in jeder Videothek meine Personalien hinterlegen muss wenn ich eine DVD ausleihen will, sollte diese einmalige Formalität machbar sein. Schließlich erhält man auf diesem Weg auch einen Altersnachweis und Kundendaten.

Viele Grüße
Karl-Heinz Rauen


 
Karl-Heinz Rauen
Verena.Vanck schrieb:

In der grauen Theorie haftet der Betreiber eines WLAN-Netzes grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen, die Dritte ohne seine Kenntnis begehen.


da muss man allerdings einschränkend mindestens folgendes zu sagen: "Das LG Hamburg (LG Hamburg v. 26.7.2006 Az. 308 O 407/06) hat jüngst in einem Urteil festgestellt, dass der Betreiber eines W-LANs für illegale Aktivitäten durch einen Fremdnutzer verantwortlich ist, solange das W-LAN unverschlüsselt betrieben wird."

wichtig also: mindestens einen verschlüsselten hotspot betreiben, auf den sich nicht jeder, der eben mal vorm laden parkt einfach draufklinken kann icon_wink.gif

LG pekue
Hey Günni,

konntest du schon eine "einfachere" und unkomplizierte Lösung für den Gast finden?
Würde mich über Erfahrungsberichte freuen.

 
Geht nicht, gibts nicht.
Wir haben seit Jahren einen Hot Spot der Deutschen Telekom im Haus und nur positive Erfahrungen gemacht.
Kosten = sind gleich null
Betreiber des Wlan = Deutsche Telekom
somit sind wir aus allem fein draußen.

sieh mal hier http://www.hotspot.de/

m.f.G. Stefan Sonnack
Das mit dem Hot Spot der Telekom hatte ich auch mal versucht, wurde aber abgewiesen da bereits einer in der Nähe ist. Mittlerweile ist mir der Hickhack zu viel geworden. Mein Wlan ist verschlüßelt und nur via Passwort und Benutzername zugänglich und nur für Hausgäste. Da habe ich den Namen und Adresse sowieso.

Es gibt noch genügend andere Wlan Lösungen aber die sind alle mit zum Teil nicht geringen Kosten verbunden.

 
Viele Grüße aus Reit im Winkl im Chiemgau